Lockdown 2 - Die neuen Regelungen

Liebe Tennisfreunde und Hallenmieter,

 

seit 2. November 2020 ist eine neue Verordnung zur Bekämpfung  der Corona-Pandemie in Kraft getreten.

Erfreulicherweise darf trotz dieser neuen Regelungen weiterhin Tennis gespielt werden; aber – mit Einschränkungen;

nachfolgend die Details.

Grundsätzlich ist nach den jetzt geltenden Regelungen der Freizeitsport mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt.  

Tennis als Individualsport ist damit ab heute bei Beachtung nachfolgender Bedingungen weiterhin möglich.

Die neuen Regelungen, vorerst gültig vom 2. Bis 30. November 2020, bedeuten für uns folgendes:

 

1.    Tennisanlage

Grundsätzlich gilt die Anlage als geschlossen. Die Halle kann jedoch unter Beachtung der eingangs geschilderten Einschränkungen – allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt – genutzt werden.

Unter Beachtung dieser Einschränkungen können die Hallenmieter ihre gebuchten Stunden nutzen. Die Verantwortung für die Einhaltung obliegt dabei dem Mieter.

Ebenso können bei Einhaltung der Einschränkungen (freie) Einzelstunden gebucht werden, wobei hier strengstens auf die Eintragung des Nutzers (mit korrektem Namen) in der Belegungsliste zu achten ist.

 

2.    Jugendtraining

Das Jugendtraining kann in der bisherigen Form nicht fortgeführt werden. Spielbetrieb kann unter Einhaltung der bereits mehrfach genannten Einschränkungen stattfinden. Wie die für das Jugendtraining reservierten Hallenstunden genutzt werden können, regelt der Sport-/Jugendbereich intern.

 

3.    Umkleiden und Toiletten

Unter konsequenter Beachtung der bestehenden Hygieneregelungen (mehrfache Aushänge in der Halle) können Umkleiden und Toiletten genutzt werden. Duschen müssen geschlossen bleiben.

Ebenso wie der STB halten auch wir fest, daß wir uns glücklich schätzen können, daß ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns möglich ist. Den Appell des STB geben wir deshalb wohlüberlegt an Sie weiter:

 

„Wir appellieren hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewußtsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer im Saarland. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!“

 

 

Bleibt bitte alle gesund!